Brandstätter GmbH - Metallveredelung |
AGB´s |
Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen |
1. Allgemeines
Für alle Verkäufe gelten, soweit nicht von uns schriftlich
etwas anderes bestätigt wird, nur unsere Lieferungs-, Zahlungs-
und Gewährsbedingungen, deren Anerkennung wir bei Erteilung von
Aufträgen durch unseren Abnehmer als gegeben betrachten. Bei Bestellung
aufgegebene andere Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen,
den Auftrag
betreffenden, schriftlichen Bestätigung. |
2. Preise und Angebote
Meine Preise und Angebote gelten freibleibend, vorbehaltlich Lieferungsmöglichkeiten
und verstehen sich stets ab meinem Betrieb. Stuttgart-Stammheim unter Voraussetzung
fracht- und spesenfreier Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände. |
3. Lieferung, Berechnung und
Gefahrenübergang
Meine
Lieferungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers
ab meinem Betrieb. Im Falle von Expressgut- oder Postversand werden
die verauslagten Transportkosten, ebenso wie Rollgeld, Lagergeld
oder ähnliche Unkosten in Rechnung gestellt. Berechnung erfolgt
sofort nach dem Versand. Transportversicherung für An- und Abtransport
der zu veredelnden Gegenstände wird von mir nicht gedeckt. |
4. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und ist unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen bis zu 3 Monaten
berechtigen nicht zum Rücktritt - Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel,
Maschinendefekte, Arbeitermangel, Krankheit, Unfälle und Fälle höherer
Gewalt entbinden mich von der vereinbarten Lieferfrist sowie von der Verpflichtung
zur vollständigen Auftragserfüllung. Die Lieferfrist wird
in solchem Falle in gegenseitiger Absprache angemessen verlängert. |
5. Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort ohne Abzug.
Auftragsannahme erfolgt unter der Voraussetzung unbedingter Einhaltung
dieser Zahlungsbedingungen. Ich habe Lohnbetrieb, meine Bearbeitungskosten
sind infolgedessen im wesentlichen Barauslagen für Löhne,
Stromkosten, Metalle und Chemikalien. Bei Zielüberschreitung
werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnet. Lieferungen an Private, unbekannte
Firmen oder im Falle eintretender Vermögensverschlechterung
des Bestellers erfolgen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. |
6. Eigentumsrecht
An den mir zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen erlange ich gemäß § 950
BGB das Eigentum. Bis zur völligen Begleichung meiner Ansprüche gegen
den Besteller aus dem gesamten Geschäftsverkehr behalte ich mir das Eigentum
vor und zwar auch dann, wenn die Ware vom Besteller weiter bearbeitet oder verarbeitet
wird. Außerdem steht mir wegen meiner sämtlichen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung gegen den Besteller an den mir zur Bearbeitung übergebenen
Gegenständen Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. |
7. Gewährleistung
Reklamationen müssen schriftlich innerhalb 8 Tagen, nach Eingang beim
Besteller- erhoben werden. Es muss mir Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben
werden. Die Reklamation ist hinfällig, falls vorher ohne meine Zustimmung
an den beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen wurden.
Bei
von mir als berechtigt anerkannte Mängelrüge erfolgt
kostenlose Nacharbeit, wofür mir eine entsprechende Frist zu
gewähren ist. Bei Anlieferung von schlechtem Material entfällt
Haftung für Qualitätsveredelung, und sind mir über
die vereinbarten Preise hinaus die entsprechenden Mehrkosten zu ersetzen.
Für bei der Bearbeitung entstehenden Ausschuss durch Form-veränderungen,
Risse oder der gleichen, ferner für eventuelle Beein-trächtigungen
der Maß- oder Passgenauigkeiten beweglicher Teile leiste ich
keine Kostenerstattung. Ersatz für Material, entgangenen Gewinn
oder Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Für Serienteile kann bis zu 3% Ausschuss und Fehlmenge keine
Haftung übernommen werden. Haftung im Schadensfall bei meinem
Verschulden nur bis zur Höhe
des Auftragswertes. |
8. Verpackung
Von mir gestelltes Packmaterial wird billigst verrechnet. Kisten, soweit in gebrauchsfähigem
Zustand, werden bei fracht- und spesenfreier Rücksendung innerhalb 4 Wochen
mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Bei Verwendung für Anlieferung
neuer Materialien erfolgt Gutschrift mit 2/3 des berechneten Wertes. |
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung ist Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Bei Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit vorstehenden
Bedingungen einverstanden. |
Brandstätter GmbH
Metallveredelung
Am äußeren Graben 7a
D 70439 Stuttgart / Stammheim
Telefon: 0711.80 49 46
|
info@brandstaetter-metallveredelung.de |