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Brandstätter GmbH - Metallveredelung
AGB´s

Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Verkäufe gelten, soweit nicht von uns schriftlich etwas anderes bestätigt wird, nur unsere Lieferungs-, Zahlungs- und Gewährsbedingungen, deren Anerkennung wir bei Erteilung von Aufträgen durch unseren Abnehmer als gegeben betrachten. Bei Bestellung aufgegebene andere Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen, den Auftrag
betreffenden, schriftlichen Bestätigung.

2. Preise und Angebote
Meine Preise und Angebote gelten freibleibend, vorbehaltlich Lieferungsmöglichkeiten und verstehen sich stets ab meinem Betrieb. Stuttgart-Stammheim unter Voraussetzung fracht- und spesenfreier Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände.

3. Lieferung, Berechnung und Gefahrenübergang
Meine Lieferungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab meinem Betrieb. Im Falle von Expressgut- oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten, ebenso wie Rollgeld, Lagergeld oder ähnliche Unkosten in Rechnung gestellt. Berechnung erfolgt sofort nach dem Versand. Transportversicherung für An- und Abtransport der zu veredelnden Gegenstände wird von mir nicht gedeckt.

4. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und ist unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen bis zu 3 Monaten berechtigen nicht zum Rücktritt - Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitermangel, Krankheit, Unfälle und Fälle höherer Gewalt entbinden mich von der vereinbarten Lieferfrist sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung. Die Lieferfrist wird in solchem Falle in gegenseitiger Absprache angemessen verlängert.

5. Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort ohne Abzug. Auftragsannahme erfolgt unter der Voraussetzung unbedingter Einhaltung dieser Zahlungsbedingungen. Ich habe Lohnbetrieb, meine Bearbeitungskosten sind infolgedessen im wesentlichen Barauslagen für Löhne, Stromkosten, Metalle und Chemikalien. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Lieferungen an Private, unbekannte Firmen oder im Falle eintretender Vermögensverschlechterung des Bestellers erfolgen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.

6. Eigentumsrecht
An den mir zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen erlange ich gemäß § 950 BGB das Eigentum. Bis zur völligen Begleichung meiner Ansprüche gegen den Besteller aus dem gesamten Geschäftsverkehr behalte ich mir das Eigentum vor und zwar auch dann, wenn die Ware vom Besteller weiter bearbeitet oder verarbeitet wird. Außerdem steht mir wegen meiner sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller an den mir zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu.

7. Gewährleistung
Reklamationen müssen schriftlich innerhalb 8 Tagen, nach Eingang beim Besteller- erhoben werden. Es muss mir Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Die Reklamation ist hinfällig, falls vorher ohne meine Zustimmung an den beanstandeten Gegenständen Veränderungen vorgenommen wurden.
Bei von mir als berechtigt anerkannte Mängelrüge erfolgt kostenlose Nacharbeit, wofür mir eine entsprechende Frist zu gewähren ist. Bei Anlieferung von schlechtem Material entfällt Haftung für Qualitätsveredelung, und sind mir über die vereinbarten Preise hinaus die entsprechenden Mehrkosten zu ersetzen. Für bei der Bearbeitung entstehenden Ausschuss durch Form-veränderungen, Risse oder der gleichen, ferner für eventuelle Beein-trächtigungen der Maß- oder Passgenauigkeiten beweglicher Teile leiste ich keine Kostenerstattung. Ersatz für Material, entgangenen Gewinn oder Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Für Serienteile kann bis zu 3% Ausschuss und Fehlmenge keine Haftung übernommen werden. Haftung im Schadensfall bei meinem Verschulden nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

8. Verpackung
Von mir gestelltes Packmaterial wird billigst verrechnet. Kisten, soweit in gebrauchsfähigem Zustand, werden bei fracht- und spesenfreier Rücksendung innerhalb 4 Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Bei Verwendung für Anlieferung neuer Materialien erfolgt Gutschrift mit 2/3 des berechneten Wertes.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart. Bei Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.

Brandstätter GmbH
Metallveredelung
Am äußeren Graben 7a
D 70439 Stuttgart / Stammheim
Telefon: 0711.80 49 46

info@brandstaetter-metallveredelung.de
 
 
 
 
 
 
 
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